Willkommen beim ÖFIT-Selbsttest zur digitalen Souveränität von Organisationen!
Basierend auf Ihren Angaben wird die digitale Souveränität Ihrer Organisation erfasst und ausgewertet. Im Anschluss der Befragung erhalten Sie Ihre individuelle Auswertung mit praktischen Tipps und Hilfestellungen.
Die Befragung gliedert sich in fünf Themenbereiche:
- Souveränität der Mitarbeitenden / Mitglieder
- Souveränität im Außenauftritt
- Datensouveräntität
- Sicherheit und Resilienz
- Hard- und Softwaresouveränität
Innerhalb der Befragung können Sie vorwärts und rückwärts navigieren. Bitte beantworten Sie nur solche Fragen, die für Ihre Organisation relevant sind. Sie können auch einzelne Fragen oder Fragenblöcke überspringen. Pro Bereich sollten Sie jedoch mindestens fünf Fragen beantworten, da sonst keine Auswertung erfolgen kann. Je weniger Fragen Sie beantworten, desto geringer die Aussagekraft der Auswertungsergebnisse. Überspringen Sie deshalb möglichst nur solche Fragen, die für Ihre Organisation unzutreffend sind.
Sie können die Befragung jederzeit verlassen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut starten. Da die Befragung vollständig anonym erfolgt, können Sie dabei jedoch nur innerhalb derselben Browsersession auf Ihre vorherigen Eingaben zurückgreifen. Nach zweistündiger Inaktivität werden die von Ihnen eingegebenen Daten auf der aufgerufenen Seite automatisch gelöscht, sodass Sie nicht mehr mit der Befragung fortfahren können.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Prof. Dr. Nassrin Hajinejad (info@oeffentliche-it.de).
DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNG
Indem ich auf "Weiter" klicke, stimme ich der Verarbeitung der abgefragten Daten im Rahmen der wissenschaftlichen Auswertung zu. Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben anonymisiert als Teil einer Gesamtauswertung veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung von Einzeldaten findet nicht statt. Ein Rückschluss auf einzelne Teilnehmer:innen oder teilnehmende Organisationen ist nicht möglich. Aufgrund der Anonymisierung bin ich mir bewusst, dass eine spätere Auskunft und Berichtigung der gespeicherten Daten oder die Einschränkung und der Widerspruch zur Verarbeitung der Daten entsprechend nicht möglich sind (Art. 89 Abs. 2 DS-GVO i. V. m. § 27 Abs. 2 DSG).